Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Hydro Grün und seinen Kunden. Sie gelten insbesondere für Angebote, die Nutzung des Kundenportals, Einzelbestellungen, Vereinbarungen über regelmäßige Lieferungen sowie sämtliche hierauf beruhenden Lieferungen und Leistungen.
1.2 Die Angebote von Hydro Grün richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Hierzu zählen insbesondere Restaurants, Hotels, Gastronomiebetriebe, Cateringunternehmen sowie sonstige Unternehmen und Selbstständige.
1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen Hydro Grün und dem Kunden – insbesondere über Preise, Rabatte, Produktsortiment, individuelle Mischungen, Bestellmengen, Lieferintervalle, Zahlungsbedingungen sowie sonstige individuelle Konditionen – haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Hydro Grün dokumentiert die zwischen den Vertragsparteien getroffenen individuellen Vereinbarungen im Kundenkonto des Kunden innerhalb des Kundenportals. Die im Kundenportal hinterlegten Daten, Konditionen und Einstellungen gelten als die für den jeweiligen Kunden maßgeblichen Vertragsdaten und bilden die Grundlage für Bestellungen, regelmäßige Lieferungen, die Rechnungsstellung sowie die Erbringung weiterer Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die im Kundenportal hinterlegten Daten und Einstellungen regelmäßig zu überprüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler Hydro Grün unverzüglich mitzuteilen.
2. Vertragsparteien und Kommunikation
2.1 Hydro Grün, Inhaber: Robert Fazekas, Nördliche Grünauer Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau, Deutschland, Telefon: +49 176 4570 8296, E-Mail: hydrogrun@gmail.com
2.2 Die Kommunikation mit Hydro Grün erfolgt über die vorstehend genannten Kontaktdaten.
2.3 Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, erfolgt die offizielle schriftliche Kommunikation zwischen den Vertragsparteien auf elektronischem Weg per E-Mail oder über das Kundenportal.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1 Eine Registrierung im Kundenportal von Hydro Grün ist ausschließlich Kunden möglich, mit denen Hydro Grün zuvor eine individuelle Vereinbarung getroffen und denen eine Kundennummer zugeteilt hat. Die Vergabe einer Kundennummer setzt das Zustandekommen einer Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien voraus.
3.2 Der Vertrag kommt durch eine individuelle Vereinbarung zwischen Hydro Grün und dem Kunden zustande, die mündlich oder schriftlich geschlossen werden kann. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Abschluss des Vertrages Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
3.3 Die Registrierung im Kundenportal sowie die Erfassung der ersten Bestellung dienen ausschließlich der Durchführung und Verwaltung des Vertragsverhältnisses.
3.4 Der Kunde erfasst seine erste Bestellung im Kundenportal. Die erste Lieferung kann frühestens entsprechend dem zweiwöchigen Produktionszyklus von Hydro Grün erfolgen. Der Status der Bestellung sowie sämtliche damit verbundenen Daten sind im Kundenportal jederzeit einsehbar.
3.5 Im Rahmen einer Vereinbarung über regelmäßige Lieferungen genügt eine einmalige Erfassung der Bestellung. Die Lieferungen erfolgen anschließend automatisch entsprechend dem vereinbarten Lieferintervall, bis der Kunde diese über das Kundenportal ändert, aussetzt oder das Vertragsverhältnis endet.
3.6 Hydro Grün behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie bestehende Kundenkonten oder Kundenzugänge aus berechtigtem Anlass – insbesondere bei Vertragsverletzungen, wiederholtem Zahlungsverzug, missbräuchlichem Verhalten oder wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist – vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu schließen.
4. Bestellungen, Änderungen und Aussetzung der Lieferungen
4.1 Bestellungen, Bestelländerungen sowie die Aussetzung regelmäßiger Lieferungen können ausschließlich über das Kundenportal vorgenommen werden.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Bestellungen, deren Änderungen sowie die Aussetzung der regelmäßigen Lieferungen über das Kundenportal in der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Weise und innerhalb der festgelegten Fristen zu erfassen.
4.3 Bestellungen und deren Änderungen können bis spätestens Freitag, 13:00 Uhr, im Kundenportal erfasst werden. Bis zu diesem Zeitpunkt eingetragene Änderungen werden aufgrund des zweiwöchigen Produktionszyklus von Hydro Grün ab den Lieferungen wirksam, die zwei Wochen später erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist eingetragene Änderungen müssen von Hydro Grün nicht berücksichtigt werden.
4.4 Die Aussetzung regelmäßiger Lieferungen kann ausschließlich über das Kundenportal beantragt werden. Die Aussetzung muss spätestens zwei Wochen vor dem betreffenden Liefertermin im Kundenportal erfasst werden. Nach Ablauf dieser Frist erfasste Aussetzungen können erst für den nächstmöglichen Produktions- und Lieferzyklus berücksichtigt werden. Hydro Grün ist nicht verpflichtet, nach Fristablauf eingehende Anträge auf Aussetzung zu berücksichtigen.
4.5 Erfasst der Kunde Änderungen seiner Bestellung oder die Aussetzung regelmäßiger Lieferungen nicht innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen, erfolgt die Lieferung auf Grundlage der im Kundenportal aktuell hinterlegten Bestelldaten. Der vollständige Kaufpreis der gelieferten oder bereits zur Vertragserfüllung produzierten Waren ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Lieferung nicht annimmt, sie zurückweist oder nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen möchte.
4.6 Kann der Kunde das Kundenportal aus technischen Gründen vorübergehend nicht nutzen, hat er Hydro Grün hierüber unverzüglich zu informieren. Hydro Grün unterstützt den Kunden bei der Behebung der Störung und der Wiederherstellung des Zugangs innerhalb angemessener Zeit.
5. Produkte und Qualität
5.1 Die von Hydro Grün angebotenen Produkte sind frische, lebende und verderbliche Lebensmittel, die auf Bestellung im Rahmen eines im Voraus geplanten Produktionszyklus angebaut werden.
5.2 Hydro Grün richtet die Produktion ausschließlich nach den eingegangenen Bestellungen aus. Nach Beginn des Produktionszyklus können Bestellungen nicht mehr geändert werden. Die Einhaltung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestell-, Änderungs- und Fristen für Lieferpausen ist daher von wesentlicher Bedeutung.
5.3 Microgreens sind Naturprodukte. Aufgrund des natürlichen Anbauprozesses können geringfügige Abweichungen auftreten. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die bestimmungsgemäße Verwendung, die Lebensmittelsicherheit oder die vereinbarte Beschaffenheit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.4 Chef-Mixe, individuelle Mischungen sowie sonstige nach den Wünschen des Kunden zusammengestellte Produkte werden entsprechend der individuellen Vereinbarung hergestellt. Geringfügige Änderungen einzelner Bestandteile sind zulässig, sofern sie den Charakter, die Qualität oder die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht wesentlich verändern.
5.5 Steht ein Produkt aufgrund von Qualitätsmängeln, Ernteausfällen, Anbauproblemen, Saatgutmangel oder sonstigen von Hydro Grün nicht zu vertretenden Umständen nicht in der vereinbarten Menge oder Qualität zur Verfügung, informiert Hydro Grün den Kunden hierüber schnellstmöglich. Nach Abstimmung mit dem Kunden ist Hydro Grün berechtigt, ein Ersatzprodukt anzubieten, die Liefermenge anzupassen, eine Teillieferung vorzunehmen oder die Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
6. Lieferung und Übergabe
6.1 Die Lieferung erfolgt an den zwischen den Vertragsparteien vorab vereinbarten regelmäßigen Liefertagen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung einen sicheren Übergabeort zu benennen, an dem Hydro Grün die Ware abstellen kann. Dieser Übergabeort gilt als offizieller Übergabeort für sämtliche regelmäßigen Lieferungen.
6.3 Ist der Kunde oder dessen Vertreter zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend, ist Hydro Grün berechtigt, die Ware am festgelegten Übergabeort abzustellen.
6.4 Hydro Grün dokumentiert die Auslieferung durch einen digitalen Lieferschein. Ist der Kunde oder dessen Vertreter bei der Übergabe nicht anwesend, wird der digitale Lieferschein von einem Mitarbeiter von Hydro Grün unterzeichnet und dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Lieferung. Der digitale Lieferschein wird im System von Hydro Grün archiviert.
6.5 Mit dem Abstellen der Ware am vereinbarten Übergabeort geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Mehrweg-Transportkisten
7.1 Die von Hydro Grün bereitgestellten Mehrweg-Transportkisten bleiben Eigentum von Hydro Grün. Der Kunde ist berechtigt, diese ausschließlich zur Aufbewahrung der gelieferten Produkte sowie zur Durchführung der regelmäßigen Lieferungen zu nutzen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Transportkisten bei der nächsten Lieferung leer, gereinigt und in einem ordnungsgemäßen, wiederverwendbaren Zustand zurückzugeben. Die Hinweise zur Reinigung und Handhabung der Mehrweg-Transportkisten sind dem auf der Transportkiste angebrachten Informationsaufkleber zu entnehmen und vom Kunden zu beachten.
7.3 Hydro Grün führt über die ausgegebenen und zurückgegebenen Mehrweg-Transportkisten eine Bestandsübersicht im Kundenportal. Der Kunde ist verpflichtet, die dort hinterlegten Bestandsdaten regelmäßig zu überprüfen und etwaige Abweichungen Hydro Grün unverzüglich mitzuteilen.
7.4 Geht eine Mehrweg-Transportkiste verloren, wird sie zerstört, durch unsachgemäße Nutzung unbrauchbar oder trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, ist Hydro Grün berechtigt, für jede Mehrweg-Transportkiste einen Ersatzbetrag in Höhe von 25,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
7.5 Hydro Grün ist berechtigt, den Bestand der Mehrweg-Transportkisten jederzeit anhand der im Kundenportal geführten Bestandsübersicht mit dem Kunden abzugleichen.
8. Preise und Zahlung
8.1 Die mit dem Kunden individuell vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der auf Grundlage der individuellen Vereinbarung festgelegte Preis gilt als maßgeblicher Vertragspreis zwischen den Vertragsparteien.
8.2 Hydro Grün erstellt zum Ende jedes Kalendermonats eine elektronische Sammelrechnung über die im jeweiligen Kalendermonat erbrachten Lieferungen und übermittelt diese dem Kunden per E-Mail. Die Rechnung gilt als zugegangen, sobald Hydro Grün sie dem Kunden per E-Mail übermittelt hat.
8.3 Die vorrangige Zahlungsart ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Abweichend hiervon kann Hydro Grün im Einzelfall eine Zahlung per Banküberweisung zulassen. Bei Zahlung per Banküberweisung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage.
8.4 Schlägt eine SEPA-Lastschrift fehl, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Bankgebühren. Hydro Grün ist berechtigt, einen neuen Lastschrifttermin festzulegen oder eine andere Zahlungsart zu verlangen.
8.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, übersendet Hydro Grün dem Kunden eine Mahnung. Erfolgt auch innerhalb der darin gesetzten Frist keine Zahlung, ist Hydro Grün berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Darüber hinaus trägt der Kunde sämtliche gesetzlich zulässigen Kosten der Rechtsverfolgung und Forderungsdurchsetzung.
8.6 Hydro Grün behält sich das Recht vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug weitere Lieferungen auszusetzen sowie seine Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
9. Reklamationen
9.1 Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Produkte sind Hydro Grün innerhalb eines Arbeitstages nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen.
10. Haftung
10.1 Nach der Übergabe der Produkte am vereinbarten Übergabeort trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung für die ordnungsgemäße Annahme, Kühlung, Lagerung und Verwendung der Produkte.
10.2 Hydro Grün haftet nicht für Qualitätsminderungen, Schäden oder sonstige Folgen, die nach der Übergabe insbesondere durch unsachgemäße Kühlung, Lagerung oder Behandlung der Produkte entstehen.
11. Vertragsbeendigung
11.1 Die Vereinbarung über regelmäßige Lieferungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden.
11.2 Die Kündigung ist Hydro Grün per E-Mail zu übermitteln. Eine Kündigung über das Kundenportal ist ausgeschlossen.
11.3 Die Kündigung wird mit dem nächstmöglichen Produktions- und Lieferzyklus nach ihrem Eingang bei Hydro Grün wirksam. Die Zahlungspflicht für Waren, die auf Grundlage eines bereits begonnenen Produktionszyklus hergestellt wurden oder sich bereits in Produktion befinden, bleibt von der Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt.
11.4 Hydro Grün ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist.
12. Datenschutz
12.1 Hydro Grün verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke des Vertragsabschlusses, der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
12.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
12.3 Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Hydro Grün, die im Kundenportal sowie auf der Website von Hydro Grün abrufbar ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Hydro Grün und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz von Hydro Grün zuständige Gericht zuständig.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
13.4 Hydro Grün ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Kundenportal veröffentlicht, und der Kunde wird über die Änderungen auf elektronischem Weg informiert. Die Änderungen gelten für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden, sowie – soweit gesetzlich zulässig – für bereits bestehende Vertragsverhältnisse.